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Gemäß Geldwäschegesetz sind Treuhandgesellschaften verpflichtet, Anleger von geschlossenen Fonds zu identifizieren. Die Identitätsprüfung kann über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG durchgeführt werden, sofern sie nicht vom Vermittler vorgenommen wird. Eine Identitätsprüfung erfordert immer die persönliche Anwesenheit des zu identifizierenden Anlegers. Die Identifizierung erfolgt dann in der Postfiliale oder per Video-Chat.
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