Fragen und Antworten

Finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Zahlungsverkehr, zum Geldwäschegesetz (GwG) sowie zum Thema Steuern. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Wir beantworten gern Ihre Fragen!

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Buss Treuhand GmbH

Zahlungsverkehr

Auszahlungen in US-Dollar oder in Euro? (Buss Global Container Fonds)

Auszahlung in Euro

  • Basis für die Berechnung ist der jeweils in US-Dollar zur Auszahlung vorgesehene Betrag.
  • Alle in Euro auszuführenden Auszahlungen werden ca. 7 Tage vor dem Auszahlungstermin zum jeweiligen Tageskurs durch die Fondsgesellschaft von US-Dollar in Euro getauscht.
  • Der Euro-Betrag wird auf die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Auszahlung in US-Dollar

  • Voraussetzung für diese Variante ist, dass Sie ein US-Dollar-Konto haben.
  • Die Auszahlung erfolgt durch US-Dollar-Überweisung.
  • Scheckzahlungen sind nicht möglich.
  • Die Kosten bei der Auftraggeberbank trägt die Fondsgesellschaft. Die weiteren auf dem Zahlungsweg entstehenden Kosten tragen Sie als Empfänger.

Anleger können Umtauschkosten für die auf Basis von US-Dollar berechneten Auszahlungen in erheblichem Maße einsparen, wenn Auszahlungen in Euro gewählt werden. Die Fondsgesellschaft wird alle in Euro zu leistenden Auszahlungen in einer Summe umtauschen.

Ein Wechsel von „Auszahlung in US-Dollar“ nach „Auszahlung in Euro“ und umgekehrt muss uns bis spätestens 7 Tage vor Quartalsende schriftlich bekannt gegeben werden. Andernfalls können solche Änderungen erst bei der Auszahlung für das nächste Quartal berücksichtigt werden.

Geldwäschegesetz

Was ist eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz?

Für viele Produkte und Dienstleistungen ist eine sogenannte Legitimationsprüfung, das POSTIDENT-Verfahren, erforderlich. Das POSTIDENT-Verfahren bezeichnet eine Methode der sicheren persönlichen Identifikation Ihrer Person durch die Mitarbeiter der Deutschen Post und dient unter anderem zur Feststellung Ihrer Identität bei einer Online-Eröffnung von Konten und Depots.

Was zunächst als lästige Formalität erscheint, ist ganz einfach und dient vor allem Ihrer Sicherheit, damit niemand auf die Idee kommt, in Ihrem Namen online Produkte zu erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Geldwäschegesetz schreibt der Buss Treuhand zudem eine Feststellung der Personalien vor.

Wie erfolgt die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz?

Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GwBekErgG oder auch GwG) am 21. August 2008 unterliegt der Markt der geschlossenen Fonds, hier in der Regel die Treuhandgesellschaft, welche als Treuhänderin für Anleger geschlossener Fonds fungiert, diversen Pflichten des neuen Geldwäschegesetzes. Die Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz werden auf vertraglich gebundene Vermittler geschlossener Fonds, die z. B. Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c bzw. § 34 f GewO sind, übertragen. 

Bei Filialbanken geschieht die Identifizierung durch einen Bankmitarbeiter, bei Direktbanken durch den POSTIDENT-Service der Deutschen Post.

Dem hier zum Download bereitstehenden Leitfaden des Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e. V. können Sie weitere Details zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz entnehmen.

Sofern die Identifizierung nicht direkt durch den Vermittler des Fonds durchgeführt werden kann, steht Ihnen das POSTIDENT-Verfahren zur Verfügung.

Wie kann die Identifizierung nachgeholt werden?

Die Beitrittserklärung eines Anlegers darf nach dem Geldwäschegesetz erst dann durch die Buss Treuhand angenommen werden, wenn der Anleger ordnungsgemäß identifiziert wurde und alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Sollte die Identifizierung noch fehlen, kann diese mit dem Identifizierungsnachweis durch den Beteiligungsvermittler und den Anleger nachgeholt werden. Sie können das Formular herunterladen und online ausfüllen. Bitte ändern Sie die beispielhaft eingetragenen Daten und klicken die entsprechenden Ankreuzfelder an.

Dem hier zum Download bereitstehenden Identifizierungsleitfaden können Sie Details zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz entnehmen.

Sofern die Identifizierung nicht direkt durch den Vermittler des Fonds durchgeführt werden kann, steht Ihnen das POSTIDENT-Verfahren zur Verfügung.

Steuerfragen

Wie funktioniert die steuerliche Abwicklung einer Beteiligung an einem Buss Global Container Fonds?

In Singapur:
Die Fondsgeschäftsführung wird, soweit dies erforderlich sein sollte, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Niederlassung der jeweiligen Fondsgesellschaft die Steuererklärung in Singapur übernehmen. Das steuerliche Ergebnis wird den Anlegern ggf. durch die Treuhänderin schriftlich mitgeteilt.

In Deutschland:
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird die Steuererklärung für die Gesellschaft in Deutschland übernehmen. Das steuerliche Ergebnis für den einzelnen Anleger (insbesondere Progressionsvorbehaltseinkünfte) wird durch die Treuhänderin schriftlich mitgeteilt. Dies erfolgt in der Regel nach Feststellung des Jahresabschlusses bis zum vierten Quartal des Folgejahres. Den Anlegern entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

Die persönliche Steuererklärung des Anlegers kann bereits vorher unter Angabe der Beteiligung und der Steuernummer der Fondsgesellschaft beim Wohnsitzfinanzamt des Anlegers abgegeben werden. Nach Erhalt der steuerlichen Mitteilung ist die Vorlage dieser beim Wohnsitzfinanzamt dann nicht mehr notwendig. Das Betriebsfinanzamt wird die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der Anleger über das steuerliche Ergebnis im Wege der Amtshilfe informieren. Die Wohnsitzfinanzämter sind verpflichtet, diese Ergebnisse automatisch zu berücksichtigen.

Was sind Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten?

Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für die Fahrten zu Gesellschafterversammlungen und Zinsen/Gebühren einer Fremdfinanzierung. Pauschalen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Bitte lassen Sie sich Kosten quittieren (z. B. Porto) und schreiben Sie Eigenbelege – z. B. mit wem, wann und warum telefoniert wurde.

Für die Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten sind Originalbelege erforderlich, da das Finanzamt Kopien nicht anerkennt.

Wenn Sie keine Ausgaben hatten, bitten wir Sie, das Formular nicht zurückzuschicken.

Grundsätzlich können Sie bis zur Betriebsprüfung der Gesellschaft Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten nachmelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass verspätet eingegangene Meldungen nicht sofort berücksichtigt werden können. Die Nachmeldung nach Einreichung der Steuererklärung ist zwar grundsätzlich möglich, sie verursacht aber eine erhebliche Zeitverzögerung in der Anerkennung von bis zu mehr als einem Jahr. Sobald die Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind, ist die nachträgliche Berücksichtigung aufgrund verspäteter Meldung ausgeschlossen. In diesem Fall würden Ihnen Ihre persönlichen Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten steuerlich verloren gehen.

Die uns mitgeteilten Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten dürfen nicht noch einmal in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden.

Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Download-Bereich.

Weitere Fragen

Erfolgt eine Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister?

Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister zu verlangen.
Sofern ein Anleger die persönliche Eintragung wünscht, fallen für ihn folgende Kosten an: 

  • Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung
  • Kosten für die Eintragung in das Handelsregister

Bitte fordern Sie zu diesem Zweck das Formular „Handelsregistervollmacht“ bei uns an. Über Ihre persönliche Eintragung in das Handelsregister werden Sie von uns schriftlich informiert.

Haftet der Kommanditist im Außenverhältnis?

Die Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf die im jeweiligen Gesellschaftsvertrag festgelegte und entsprechend jeweils im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Soweit das Kapitalkonto eines Kommanditisten, z. B. durch Auszahlungen, unter diese Haftsumme sinkt, lebt die Haftung gemäß § 172 HGB insoweit, höchstens bis zur eingetragenen Haftsumme, wieder auf.

Kann eine Beteiligung auf Dritte übertragen werden?

Die Anteile an einer Fondsgesellschaft können gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftervertrages auf Dritte übertragen werden. Übertragungen auf Ehegatten oder in gerader Linie Verwandte sind dabei zumeist ohne Zustimmung der Komplementärin jederzeit möglich. Übertragungen auf andere Personen bedürfen der Zustimmung der Komplementärin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine teilweise Übertragung ist dabei regelmäßig nur zulässig, wenn der Anteil die Mindestbeteiligungshöhe nicht unterschreitet und durch 1.000 teilbar ist. Unter gleicher Voraussetzung ist eine Übertragung der Anteile durch Schenkung oder Erbfall jederzeit möglich. Ein Übertragungsantrag kann bei uns angefordert werden. 

Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Download-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Übertragungen eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz vorzunehmen ist.

Wie funktioniert die Übertragung der Kommanditbeteiligung im Falle einer Erbschaft?

Um die Übertragung der Kommanditbeteiligung auf Sie als Erben vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns eine Ausfertigung des Erbscheins oder ein vom Gericht beglaubigtes Testament mit beglaubigter Abschrift des Eröffnungsprotokolls zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch im Erbfall eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz vorzunehmen ist.

Wie kann ich als Kommanditist meine persönlichen Daten ändern?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns über Änderungen zu informieren:

Brief, Telefax oder E-Mail: Sie können uns Änderungen (wie Name, Anschrift) per Brief, Telefax oder E-Mail mitteilen. Bankverbindungen und Vollmachten müssen uns schriftlich oder per Telefax mit Ihrer Unterschrift mitgeteilt werden.

info@buss-treuhand.de