Wie kann die Identifizierung nachgeholt werden?

Die Beitrittserklärung eines Anlegers darf nach dem Geldwäschegesetz erst dann durch die Buss Treuhand angenommen werden, wenn der Anleger ordnungsgemäß identifiziert wurde und alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Sollte die Identifizierung noch fehlen, kann diese mit dem Identifizierungsnachweis durch den Beteiligungsvermittler und den Anleger nachgeholt werden. Das Formular steht Ihnen zum Download zur Verfügung und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte ändern Sie die beispielhaft eingetragenen Daten und klicken die entsprechenden Ankreuzfelder an. (Identifizierungsnachweis)

Dem hier zum Download bereit stehenden Identifizierungsleitfaden können Sie Details zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz entnehmen. (Identifizierungsleitfaden

Sofern die Identifizierung nicht direkt durch den Vermittler des Fonds durchgeführt werden kann, steht Ihnen das PostIdent-Verfahren gemäß nachfolgendem Informationsblatt mit PostIdent-Coupon zur Verfügung. (PostIdent-Verfahren)

 

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