Was genau sind Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten?
Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für die Fahrten zu Gesellschafterversammlungen und Zinsen/Gebühren einer Fremdfinanzierung.
Pauschalen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Bitte lassen Sie sich Kosten quittieren (z.B. Porto) und schreiben Sie Eigenbelege - z.B. mit wem, wann und warum telefoniert wurde.
Für die Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten sind Originalbelege erforderlich, da das Finanzamt Kopien nicht anerkennt.
Wenn Sie keine Ausgaben hatten, bitten wir Sie, das Formular nicht zurück zu schicken.
Grundsätzlich können Sie bis zur Betriebsprüfung der Gesellschaft Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten nachmelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass verspätet eingegangene Meldungen nicht sofort berücksichtigt werden können. Die Nachmeldung nach Einreichung der Steuererklärung ist zwar grundsätzlich möglich, sie verursacht aber eine erhebliche Zeitverzögerung in der Anerkennung von bis zu mehr als einem Jahr. Sobald die Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind, ist die nachträgliche Berücksichtigung aufgrund verspäteter Meldung ausgeschlossen. In diesem Fall würden Ihnen Ihre persönlichen Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten steuerlich verloren gehen.
Die uns mitgeteilten Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten dürfen nicht noch einmal in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden.
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