Ablieferung / Übergabe:
Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der Verkäufer das Schiff an den neuen Eigentümer übergibt.
American Bureau of Shipping (ABS):
Renommierte amerikanische Klassifikationsgesellschaft.
Ausflaggung:
Eine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen, um Kosten für z.B. Personal und Steuern zu reduzieren und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.
Backbord:
Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung, rote Kennung (Gegenteil: Steuerbord)
Ballasttanks:
Zur Stabilisierung ist jedes Schiff mit Ballasttanks ausgestattet, um je nach Beladung die gewichtsmäßige Belastung auszugleichen.
Bareboatcharter:
Die Vermietung eines Schiffes ohne Besatzung und Wartung. Die Schiffsbetriebskosten werden durch den Charterer getragen.
Bauaufsicht:
Der Bau eines Schiffes wird durch fachlich qualifiziertes Personal, welches meist durch den Vertragsreeder gestellt wird, überwacht.
Befrachter:
Siehe Charterer.
Befrachtungs- und Adresskommission:
Vergütung für die Vermittlung der Charter in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Charterrate. Meistens wird darüber hinaus eine Adresskommission von der Reederei an den Charterer bzw. dessen Makler gezahlt.
Bereederung:
Die Bereederung beinhaltet die technische und kommerzielle Betreuung des Schiffes. Hierzu gehört im Wesentlichen: Bemannung, Einkauf von Ersatzteilen und Organisation von Reparaturen, Abschluss von Versicherung und Verproviantierung.
Bereederungsvertrag:
Wird zwischen der Beteiligungsgesellschaft und dem von ihr beauftragten Bereederer (siehe Vertragsreeder) geschlossen und beinhaltet den Umfang der vom Bereederer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Vergütung hierfür.
Betriebskosten /Schiffsbetriebs-kosten:
Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des laufenden Betriebes eines Unternehmens (z.B. Schifffahrtsgesellschaft) anfallen. Dazu zählen u.a.: Kosten für Personal, Ausrüstung, Reparaturen, Energiekosten (z.B. Schmieröl), Versicherungen und Besichtigungen.
Bruttocharterrate:
Festgelegter Preis für die Überlassung eines Schiffes in der Regel in US-Dollar pro Tag. Berechnungsbasis für die Befrachtungskommission (siehe Befrachtungskommission).
BRZ (Bruttoraumzahl):
Gibt den gesamten umbauten Raum eines Schiffes an.
Bugstrahlruder:
Propeller in einem Unterwassertunnel im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder Drehen des Schiffes und unterstützt Manöver in engen Revieren, z. B. Häfen.
Bulker (Bulkcarrier):
Frachtschiff zur Beförderung von losen Massengütern / trockenem Schüttgut (engl. bulk = Masse), wie zum Beispiel Kohle, Erz und Getreide.
Bunker:
Treibstoff für ein Schiff.
Capesize:
Größenbezeichnung für Schiffe, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr durch den Suezkanal fahren können und daher das Kap der Guten Hoffnung umrunden müssen (Schiffe ab etwa 240.000 tdw Tragfähigkeit).
Car Carrier:
Schiff für den Transport von Fahrzeugen, insbesondere Autos.
Cargo:
Ladung.
Charterer:
Mieter eines Schiffes für einen festgelegten Zeitraum (timecharter) oder eine Strecke (tripcharter/voyagecharter).
Charterrate:
Miete für die Überlassung eines Schiffes. Die Charterrate wird i.d.R. in US-Dollar pro Tag gezahlt.
Chartervertrag:
Wird zwischen dem Charterer und dem Eigentümer des Schiffes für die Beschäftigung (Zeitperiode oder Reise, siehe Charterer) des Schiffes geschlossen.
Crude Oil:
Englische Bezeichnung für bereits von Wasser, Salz und Gasen gereinigtes Erdöl. Im internationalen Handelsverkehr wird häufig nur die Abkürzung Crude benutzt.
Det Norske Veritas (DNV):
International renommierte norwegische Klassifikationsgesellschaft ("TÜV" für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik, Meerestechnik).
Dockung:
Ein Schiff muss regelmäßig für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten in ein Dock einfahren (Routinedockung, Klassedockung). Hierbei werden z.B. die technischen Anlagen gewartet und der Schutzanstrich der Außenhaut erneuert.
Doppelhülle:
Hierbei hat der gesamte Schiffskörper eine zweite Wand. Dies spielt gerade bei Tankschiffen eine große Rolle, da der Schutz vor einem Leck deutlich erhöht wird.
dwt:
Engl. Abkürzung für „deadweight“. Maximal zulässige Ladefähigkeit eines Schiffes in Tonnen.
Eisklasse:
Die Schiffe sind speziell für den Einsatz in nördlichen/arktischen Gewässern gebaut. Viele Bauteile sind verstärkt, teilweise sind die Schiffe sogar als Eisbrecher einsetzbar.
Feederschiff:
Zubringerschiff, das die Anlieferung bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt.
Festcharter:
Hierbei wird ein Vertrag zwischen Schiffseigner und Chartergesellschaft über einen bestimmten Zeitraum mit einer festen Charterrate abgeschlossen.
FEU:
Forty foot equivalent unit. 40 Fuß (rd. zwölf Meter) langer, genormter Container.
Flagge:
Bezeichnung für die Nationalität des Staates, in dem das Schiff mit Heimathafen registriert ist.
Freibord:
Abstand zwischen dem obersten Deck und der Wasseroberfläche, wenn das Schiff auf seinen maximalen Tiefgang abgeladen ist. Definiert eine Beladungsgrenze des Schiffes.
Gear:
Das eigene Ladegeschirr eines Schiffes.
Germanischer Lloyd (GL):
International renommierte deutsche Klassifikationsgesellschaft ("TÜV" für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik, Meerestechnik). Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen.
IMO (International Maritime Organisation):
Beratende zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation zur Erhöhung der Schiffssicherheit (Seestraßenordnung, Seerecht) und zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe.
ISL:
Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik in Bremen. Erstellt und veröffentlicht zahlreiche Statistiken zur Entwicklung der Schifffahrtsmärkte.
ISM-Code:
International Safety Management Code. Ziel ist die Schaffung von Normen für Maßnahmen zur sicheren Betriebsführung von Schiffen und zur Vermeidung von Umweltkatastrophen.
Klasse:
Die von Klassifikationsgesellschaften erteilte und in Register und Zertifikate eingetragene Klasse definiert die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung.
Klassifikationsgesellschaft:
Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Meerestechnik. Organ für die Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen (z.B. ISO-Normen). Beispiele: Germanischer Lloyd, Det Norske Veritas, Lloyd’s Register.
Knoten (kn):
Schiffsgeschwindigkeitseinheit gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile pro Stunde = 1,852 km/h.
Ladegeschirr:
Bordeigene Krane, die unabhängig von vorhandenen technischen Einrichtungen in kleineren Häfen das Be- und Entladen ermöglichen.
Linienschifffahrt:
Im Gegensatz zur Trampschifffahrt der Einsatz von Schiffen nach Fahrplan mit festen Anlaufhäfen und Terminen. Die Häfen werden unabhängig vom Ladungsaufkommen bedient.
Lloyd’s Register:
Die größte Klassifikationsgesellschaft der Welt ("TÜV" für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik, Meerestechnik) mit Sitz in London.
Loss-of-hire:
Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen wird die Unterbrechung der Zahlung der Charterrate durch die Off-Hire-Klausel geregelt, z.B. wenn das Schiff durch einen Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko wird i.d.R. versichert.
Lower Berths (LB):
Die Abkürzung LB (steht für „Lower Berths“) bezeichnet im Kreuzfahrt- und Fährschifffahrtsmarkt die verfügbare Bettenanzahl und ist neben der Bruttoraumzahl (BRZ) eine der wichtigsten Bezugsgrößen zum Vergleich verschiedener Passagierschiffe.
Massengüter:
Bezeichnung für alle losen Schütt- und Flüssiggüter, für die eine Mengenangabe in Stück nicht möglich ist. Zur Trockenladung gehören z. B. Bauxit, Erze und Getreide, zur Tankladung flüssige Chemikalien, Pflanzenöle und Rohöl/Erdöl. Gegenteil: Stückgüter.
Multi-Purpose-Carrier (MPC):
Deutsch: Mehrzweckschiff, welches im Gegensatz zu Spezialschiffen wie Containerschiffen, Tankern, Fähren oder Kühlschiffen mehrere Ladungsarten gleichzeitig befördern kann.
Nettocharterrate:
Nettomiete für ein Schiff nach Abzug von Kommissionen und Bereederungsgebühren von der Bruttocharterrate.
Nettoraumzahl (NRZ):
Einheit bei der Schiffsvermessung, gibt die Verwendungsmöglichkeit eines Schiffes an, während die BRZ (Bruttoraumzahl) die Gesamtgröße des Schiffes definiert (siehe Tonnage).
Off-hire:
Zeitraum, in dem ein Schiff keine Beschäftigung hat oder technisch nicht einsetzbar ist.
Panamax-Schiff:
Schiff, das noch den Panamakanal passieren kann. Maximale Abmessungen: 294,13 m Länge; 32,31 m Breite; 12,04 m Tiefgang, ca. 80.000 tdw.
Pool:
Schiffe, die gemeinsam unter der Regie eines Koordinators (Poolmanagers) als Einheit betrachtet werden und deren Erträge zuerst kumuliert und anschließend nach einem festgelegten Schlüssel wieder auf die einzelnen Schiffe verteilt werden, bezeichnet man allgemein als Pool. Meist werden dabei typähnliche Schiffe in unterschiedlichen Fahrtgebieten im Spotmarkt eingesetzt. Ebenso gibt es Containerpools, bei denen eine größere Containerflotte durch eine Containermanagementgesellschaft verwaltet und die Erlöse und Kosten gebündelt werden.
Post-Panamax-Schiff:
Schiff, das die für den Panamakanal zulässigen Abmessungen überschreitet.
Produkten-/Chemikalientanker:
Tanker, die neben reinen Ölprodukten wie Benzin, Gasöl, Dieselöl auch Speiseöl, Säuren, Laugen und andere aggressive Chemikalien befördern.
Projektladung:
Heterogene, nicht containerisierte Ladungszusammensetzung innerhalb einer Partie, wie z.B. Verladung einer zerlegten Fabrik oder einer Großanlage (Bauteile, Maschinen, Fahrzeuge, Stahlprodukte etc.).
Reederei, Reeder:
Schiffseigner. Im Sinne von Schifffahrtsunternehmen die Eigentümergesellschaft des Schiffes.
Reisecharter:
Charterrate, die Schiffe für eine einzelne oder mehrere Reisen auf dem so genannten Spotmarkt erhalten. Die Ratenhöhe wird dabei meist nicht für einen festen Zeitraum vereinbart, sondern für eine fest definierte Strecke, auf der eine konkrete Ladung abzufahren ist.
Ro/Ro:
Roll-on/Roll-off. Ro-Ro-Schiffe verfügen über eine Bugklappe oder Heckladerampe, um Schienen- oder Straßenfahrzeuge einschließlich Anhänger aufnehmen zu können.
Schiffsbetriebskosten:
Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des laufenden Betriebes eines Schiffes anfallen. Dazu zählen u.a.: Kosten für Personal, Ausrüstung, Reparaturen, Energiekosten (z.B. Schmieröl), Versicherungen und Besichtigungen.
Schiffshypotheken-darlehen:
Bankdarlehen. Die Darlehensforderung ist durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister abgesichert.
Schiffsregister:
Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge eines Staates. In Deutschland wird es vom jeweils zuständigen Amtsgericht geführt. Das Schiffsregister ist in die drei Abteilungen Identitätsangaben des Schiffes (z. B. Größe), Eigentumsverhältnisse und Rechte Dritter (z. B. Hypotheken) aufgeteilt. Man unterscheidet generell zwischen offenen und geschlossenen Registern. Letztere sind nur Reedern zugänglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Staat haben.
Schüttgut:
Schüttbare Güter wie z. B. Getreide, Kohle, Erz, Kies, Sand oder Steine.
Seemeile:
1 sm = 1,852 km.
Seeschiffsregister:
Öffentliches, bei den Amtsgerichten geführtes Register, das über Rechtsverhältnisse an Schiffen Auskunft gibt.
Slot:
Containerstellplatz auf einem Schiff.
Spotmarkt:
Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig für eine fest definierte Reise oder kurzen Zeitraum Beschäftigung finden. Auf dem Spotmarkt werden so beispielsweise Schiffe aus Pools (vgl. dort) beschäftigt und zu pro Reise festgelegten Reisechartern (vgl. dort) bezahlt.
Steuerbord:
Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung, grüne Kennung (Gegenteil: Backbord).
Stückgut:
Güter bzw. Packstücke, die stückweise, also einzeln zu verladen sind wie z. B. Kisten, Kartons, Fässer und Paletten. Gegenteil: Massengut.
Suezmax:
Größenbezeichnung für Schiffe, die eine Tragfähigkeit von max. 150.000 tdw haben und daher durch den Suezkanal fahren dürfen.
Tanker:
Seeschiff zum Transport von flüssiger und/oder gasförmiger Ladung.
tdw:
Tons deadweight. Tragfähigkeit eines<ins cite="mailto:USchoenheim" datetime="2006-04-26T10:04"> </ins>Schiffes in Tonnen.
TEU:
Twenty Foot Equivalent Unit: Bezeichnung für 20’-Standardcontainer. 20'-ISO-Containereinheit. Statistische Recheneinheit, die im Containerverkehr benutzt wird. Für den Vergleich der möglichen Ladekapazität von Containerschiffen ist hierbei „14 t homogen“ das Standardmaß, um Gewicht zu messen. Es wird unterstellt, dass jeder auf das Schiff geladene Standardcontainer mit 14 Tonnen wiegt. Beide Angaben zusammen ermöglichen erst eine Einschätzung der Belastbarkeit des Schiffes.
Tiefgang:
Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.
Timecharter:
Siehe Zeitcharter.
Tonnagesteuer:
Möglichkeit, gemäß § 5a EStG eine pauschalierte Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen. An diese Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft für zehn Jahre gebunden.
Trampschifffahrt:
Bedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der Beförderung von Massengütern. Die Trampschifffahrt hat keinen festen Fahrplan und nimmt Ladung dort auf, wo sie angeboten wird. Die Frachtraten richten sich nach Angebot und Nachfrage.
ULCC-Tanker:
Engl.: Ultra Large Crude Carrier. Rohöltanker ab ca. 320.000 tdw.
Umschlag:
Be- und Entladen von Ladung im Hafen und auf See.
Unterschiedsbetrag:
Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buch- und Teilwert des Schiffes sowie sonstige im Betriebsvermögen der Beteiligungsgesellschaft vorhandene stille Reserven festzustellen, die bei der Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme der Option zur Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich erzielten Veräußerungserlös zu versteuern sind.
Vertragsreeder:
Schifffahrtsunternehmen, welches von der Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird. Er ist für die technische und kommerzielle Betreuung des Schiffes verantwortlich. Der Umfang der Dienstleistung wird im Bereederungsvertrag vereinbart.
Vollcontainerschiff:
Ein Seeschiff, dass in erster Linie für den Transport von Containern konstruiert und gebaut wird.
Zeitcharter:
Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten Schiffes inklusive Besatzung für einen bestimmten Zeitraum.
Zwischendeck:
Bezeichnung für unter dem Hauptdeck liegende Decks im Schiff mit Höhen von zwei bis vier Metern, die einen Laderaum horizontal teilen.
Zwischenfinanzierung:
Dient zur Überbrückung des kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Einwerbung des Eigenkapitals.
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