Erfolgt eine Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister?

Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister zu verlangen.

Sofern ein Anleger die persönliche Eintragung wünscht, fallen für ihn folgende Kosten an: 

  • Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung
  • Kosten für die Eintragung in das Handelsregister (z. Z. EUR 30,00)


Bitte fordern Sie zu diesem Zweck das Formular „Handelsregistervollmacht“ bei uns an.
Über Ihre persönliche Eintragung in das Handelsregister werden Sie von uns schriftlich informiert.

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