Wie funktioniert die Übertragung der Kommanditbeteiligung im Falle einer Erbschaft?

Um die Übertragung der Kommanditbeteiligung auf Sie als Erben vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns eine Ausfertigung des Erbscheins oder ein vom Gericht beglaubigtes Testament mit beglaubigter Abschrift des Eröffnungsprotokolls zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch im Erbfall eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz vorzunehmen ist.

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